
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Event- und Pressefotografie
Stand: 12/2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Vertragsabschlüsse und Leistungen von
Pictures and Press
Andreas Werner
Alfdorferstr. 33
70188 Stuttgart
Telefon: 0172-7117710
E-Mail: info@picturesandpress.de
Website: www.picturesandpress.de
im Bereich Event- und Pressefotografie.
- Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“) werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB werden gleichermaßen adressiert; spezielle Verbraucherrechte (z.B. Widerruf bei Fernabsatz) gelten ausschließlich für Verbraucher.
2. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Der Leistungsumfang (z.B. Dauer, Location, Motivliste, Anzahl der zu liefernden Bilder, Bearbeitungsstil, Deadlines, Nutzungsrechte) ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.
- Änderungen/Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
3. Arbeitsweise, Akkreditierung und Zugang
- Der Auftraggeber sorgt für alle erforderlichen Zugangs-, Dreh- und Fotogenehmigungen, Akkreditierungen sowie die Einhaltung von Hausordnungen und Sicherheitsvorgaben am Veranstaltungsort.
- Der Fotograf entscheidet vor Ort über Bildkomposition, Perspektiven und Motivauswahl. Journalistische/pressefotografische Aufträge erfolgen nach den anerkannten Standards (keine irreführenden/manipulativen Eingriffe über übliche Bildoptimierung hinaus).
- Bei Presseaufträgen sind Sperrfristen/Embargos, Kennzeichnungspflichten und redaktionelle Richtlinien durch den Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen.
4. Mitwirkungspflichten, Einwilligungen und Freistellung
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Anfertigung und Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen, insbesondere nach dem Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG), vorliegen (z.B. Teilnehmer, Künstler, Mitarbeitende). Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter einzubinden.
- Der Auftraggeber sorgt für die Rechteklärung von Marken, Locations und sonstigen Schutzrechten, sofern sie für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind.
- Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber veranlassten Veröffentlichung ohne ausreichende Rechte resultieren.
5. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Namensnennung
- Der Fotograf ist Urheber der Bilder. Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Umfang, Zeitraum und geografischen Bereich.
- Presse/Redaktion:
- Sofern vereinbart, erhält der Auftraggeber ein redaktionelles Nutzungsrecht für Print/Online in Zusammenhang mit der Berichterstattung zum jeweiligen Thema/Event; kommerzielle/werbliche Nutzung ist gesondert zu lizenzieren.
- Weitergabe an angeschlossene Redaktionen/Agenturen ist nur im vertraglich vereinbarten Rahmen zulässig; wahllose Weiterlizenzierung ist untersagt.
- Event/Corporate:
- Nutzung für interne Kommunikation, Website, Social Media und PR ist nur im vereinbarten Umfang zulässig. Bezahlte Werbeanzeigen, Großflächen, Merchandising und Kampagnen erfordern eine zusätzliche Lizenz.
- Jede Bearbeitung/Verfremdung, die die fotografische Aussage wesentlich verändert, bedarf der Zustimmung des Fotografen; bei Presse gilt das Gebot der sachlichen Bildbearbeitung (Tonwert, Farbe, Beschnitt, Schärfe).
- Namensnennung: Bei jeder Veröffentlichung ist der Urhebervermerk „Foto: [Name des Fotografen]“ anzubringen, soweit branchenüblich und technisch möglich. Unterbleibt die Nennung, kann ein Zuschlag von 100% auf das vereinbarte Nutzungshonorar erhoben werden.
- Rohdateien/RAW: Eine Herausgabe von RAW-Dateien erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
- Eigenwerbung: Der Fotograf darf Bilder zur Eigenwerbung nutzen (Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder Sperrfristen entgegenstehen. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
6. Vergütung, Kosten und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Honorararten: Tages-/Halbtagespauschalen, Stundenhonorare, Nutzungslizenzen, Bildbearbeitung/Postproduktion, Auswahl/Archivierung, Datenbereitstellung. Zuschläge für Nacht/Feiertage/Eilaufträge können vereinbart werden.
- Nebenkosten: Reise-, Übernachtungs-, Spesen-, Park-, Equipment- und Assistentenkosten werden nach Aufwand berechnet; Reisekosten i.d.R. nach öffentl. Verkehrsmitteln oder km-Pauschale.
- Zahlungsziel: [z.B. 14 Tage] nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen; Mahnkosten pauschal 5,00 € pro Mahnung.
- Vorkasse/Anzahlung: Der Fotograf kann eine angemessene Anzahlung verlangen; bei ausbleibender Zahlung besteht Leistungsverweigerungsrecht.
7. Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar
- Stornierungen bedürfen der Schriftform. Folgende Ausfallhonorare gelten, sofern nicht anders vereinbart:
- Bis 14 Tage vor Termin: 25% des vereinbarten Honorars.
- 13–7 Tage vor Termin: 50%.
- 6–2 Tage vor Termin: 75%.
- Unter 48 Stunden: 100%.
- Terminverschiebungen gelten wie Stornierung, sofern der Fotograf den Ersatztermin nicht übernehmen kann.
- Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
8. Lieferung, Auswahl und Abnahme
- Auswahl und Bearbeitung erfolgen durch den Fotografen im vereinbarten Stil. Eine Nachbearbeitung über Korrekturen erster Ordnung (Farbe, Kontrast, Beschnitt, Schärfe) hinaus ist gesondert zu vergüten.
- Lieferformate: hochauflösende JPEG/PNG/TIFF, auf Wunsch zusätzlich Webformate. Metadaten/IPTC können enthalten sein.
- Lieferfristen: [z.B. 48 Stunden für Presse, 5–10 Werktage für Events], vorbehaltlich höherer Gewalt. Eil-/Same-Day-Lieferungen nur nach Vereinbarung.
- Abnahme: Der Auftrag gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt. Mängelrechte beschränken sich auf Nacherfüllung; weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Haftungsregelung begrenzt.
9. Haftung und höhere Gewalt
- Der Fotograf haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und Folgeschäden, sofern gesetzlich zulässig.
- Höhere Gewalt (z.B. Unfälle, Krankheit, behördliche Maßnahmen, extreme Witterung, Streiks, Verkehrsstörungen, technische Totalausfälle trotz zumutbarer Vorsorge) befreit beide Parteien für die Dauer der Störung von Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; Terminverlegungen werden nach Treu und Glauben geprüft.
- Backup/Technik: Der Fotograf arbeitet mit branchenüblichen Sicherungs- und Backup-Prozessen. Ein vollständiger Datenverlust trotz zumutbarer Sicherung begründet nur eine anteilige Haftung bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.
10. Archivierung und Datentransfer
- Der Fotograf archiviert Bilddaten für mindestens [z.B. 3 Monate] nach Lieferung. Eine Langzeitarchivierung oder erneute Bereitstellung erfolgt nur nach Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.
- Datentransfer über Downloadlinks, Cloud-Dienste oder Datenträger. Der Auftraggeber ist für die unverzügliche Sicherung der erhaltenen Daten verantwortlich.
11. Datenschutz (DSGVO)
- Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und aufgrund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z.B. Eigenwerbung, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen).
- Der Auftraggeber informiert Betroffene über Foto-/Videoaufnahmen (Hinweisschilder, Einladungen) und holt erforderliche Einwilligungen ein, soweit notwendig.
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen, sofern der Fotograf im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten systematisch im Auftrag verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Fotografen unter [URL].
12. Rechte Dritter, Kennzeichnung und Agenturen
- Bei Einspeisung in Bilddatenbanken/Agenturen sind die Lizenzbedingungen gesondert zu vereinbaren; unkontrollierte Streuung ist untersagt.
- Pflichtkennzeichnungen (z.B. Copyright, Quelle, Zeitraum, Sperrfristen) dürfen nicht entfernt werden.
- Die Nutzung als „Symbolbild“ ist nur zulässig, wenn keine Irreführung über den Ereignisbezug entsteht.
13. Sicherheit, Verhalten und Hausrecht
- Der Fotograf arbeitet sicherheits- und rücksichtskonform. Ist die Arbeit aufgrund von Sicherheitsvorgaben/Hausrecht eingeschränkt, haftet der Fotograf nicht für dadurch reduzierte Motivauswahl.
- Der Auftraggeber stellt eine kontaktfähige Ansprechperson vor Ort und sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen (Zugänge, Zeitfenster, Strom, Pausen).
14. Gewährleistung
- Stilistische und künstlerische Entscheidungen sind subjektiv; sie begründen keine Mängel, sofern der vereinbarte Stil eingehalten wird.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, bestehen gesetzliche Rechte im Rahmen der Haftungsbegrenzung.
15. Übertragung und Unteraufträge
- Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Der Fotograf darf qualifizierte Erfüllungsgehilfen/Assistenten einsetzen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Fotografen; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
17. Widerrufsrecht (nur Verbraucher bei Fernabsatz)
- Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, sofern der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
- Muster-Widerrufsbelehrung und -formular stellt der Fotograf separat bereit.